Absicherung

Berufsunfähigkeit im Büro: Das unterschätzte Risiko

Wer körperlich arbeitet, hält Berufsunfähigkeit für ein reales Risiko. Wer am Schreibtisch sitzt, meist nicht. Die Statistik sieht das anders — und die gesetzliche Absicherung endet für alle ab Jahrgang 1961 an einer Stelle, die viele überrascht.

8 Min. LesezeitOfficura

„Ich sitze doch nur am Schreibtisch“

Das ist der Satz, der in Beratungsgesprächen am häufigsten fällt, und er beruht auf einer Vorstellung von Berufsunfähigkeit aus den 1970er-Jahren: Dachdecker fällt vom Dach, Maurer kaputter Rücken. Die Statistik sieht seit Jahren anders aus. In den Auswertungen der Versicherungswirtschaft steht an erster Stelle die Psyche — Depressionen, Angst- und Belastungsstörungen — mit einem Anteil von rund einem Drittel aller Fälle. Dahinter folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats, Krebserkrankungen sowie Herz und Kreislauf.

Das trifft Büroberufe voll. Eine Sachbearbeiterin, die nach einer Erschöpfungsdepression ein Jahr ausfällt, ist genauso berufsunfähig wie ein Handwerker mit Bandscheibenvorfall — nur dass ihr Umfeld es länger für vorübergehend hält. Der wirtschaftliche Effekt ist derselbe: Das Einkommen bricht weg, die Fixkosten bleiben.

Was passiert, wenn nichts abgesichert ist

Die gesetzliche Kette ist kurz und endet früh:

  • Woche 1 bis 6: Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter, sechs Wochen lang (§ 3 EFZG).
  • Ab Woche 7: Krankengeld. Die Krankenkasse zahlt 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettos — davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Unterm Strich bleiben grob drei Viertel des gewohnten Nettos. Gezahlt wird längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Erkrankung.
  • Danach: nichts Automatisches. Wer weiter nicht arbeiten kann, landet bei der Erwerbsminderungsrente — oder, wenn die abgelehnt wird, beim Bürgergeld mit Vermögensprüfung.

Die Erwerbsminderungsrente ist kein Berufsschutz

Hier liegt das eigentliche Missverständnis. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente fragt nicht, ob du deinen Beruf noch ausüben kannst. Sie fragt, wie lange du irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durchhältst (§ 43 SGB VI):

  • weniger als drei Stunden täglich: volle Erwerbsminderungsrente,
  • drei bis unter sechs Stunden: halbe Rente,
  • sechs Stunden und mehr: keine Rente.

Eine Buchhalterin, die nach einer Erkrankung keine Zahlenkolonnen mehr konzentriert bearbeiten kann, aber sechs Stunden am Empfang sitzen könnte, bekommt nichts — auch wenn sie damit die Hälfte ihres Einkommens verliert. Der Berufsschutz aus der gesetzlichen Rentenversicherung existiert nur noch für vor dem 2. Januar 1961 Geborene (§ 240 SGB VI).

Dazu kommen die Bedingungen: fünf Jahre Wartezeit, davon in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge. Abschläge von bis zu 10,8 Prozent. Bewilligung in aller Regel zunächst befristet auf drei Jahre. Und ein Zahlbetrag, der im Durchschnitt bei gut tausend Euro im Monat liegt — vor Steuern und vor Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

Was eine Berufsunfähigkeitsversicherung anders macht

Eine BU zahlt eine vereinbarte Monatsrente, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst. Der Maßstab ist also der konkrete Job, so wie er zuletzt aussah — mit Aufgaben, Verantwortung und Arbeitszeit.

Ob ein Vertrag im Ernstfall trägt, entscheidet sich an einer Handvoll Klauseln. Diese Punkte gehören geprüft, bevor über den Beitrag geredet wird:

  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Ohne ihn darf der Versicherer auf einen anderen Beruf verweisen, den du theoretisch ausüben könntest. Das ist der wichtigste Punkt überhaupt; heutige Tarife guter Qualität verzichten darauf.
  • Prognosezeitraum sechs Monate. Ältere Bedingungen verlangen eine Prognose „auf Dauer“ oder über drei Jahre — praktisch kaum zu bekommen von einem Arzt.
  • Rückwirkende Leistung. Der Vertrag sollte auch dann ab Beginn der Berufsunfähigkeit zahlen, wenn die Meldung später erfolgt.
  • Nachversicherungsgarantien. Bei Gehaltssprung, Heirat, Hausbau oder Geburt eines Kindes lässt sich die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Das ist für Berufseinsteiger der entscheidende Hebel.
  • Beitrags- und Leistungsdynamik. Eine BU-Rente von 1.500 Euro ist in dreißig Jahren real deutlich weniger wert. Eine Dynamik hält den Schutz an der Inflation.
  • Weltweiter Geltungsbereich und Meldefristen. Selbstverständlich klingt beides, steht aber nicht in jedem Vertrag.

Wie viel, ab wann, wie lange

Höhe: Als Orientierung gelten 60 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens. Weniger deckt die Fixkosten nicht; mehr wird von den meisten Versicherern ohnehin nicht angeboten.

Endalter: Sinnvoll ist das reguläre Renteneintrittsalter, also 67. Ein früheres Endalter senkt den Beitrag, öffnet aber genau in den Jahren eine Lücke, in denen das Risiko am höchsten ist.

Beginn: So früh wie möglich. Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand — beides wird mit den Jahren nur schlechter. Für Auszubildende und Berufseinsteiger sind Einsteigertarife mit späterer Erhöhungsoption der übliche Weg.

Steuerlich sind die Beiträge sonstige Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Der Abzug läuft bei Angestellten meist ins Leere, weil der Höchstbetrag durch Kranken- und Pflegeversicherung bereits ausgeschöpft ist. Die spätere Rente wird dafür nur mit dem Ertragsanteil besteuert — dieser fällt umso niedriger aus, je länger die Rente läuft.

Wenn eine BU nicht möglich ist

Vorerkrankungen führen zu Ausschlüssen, Beitragszuschlägen oder Ablehnung. Dann gibt es Alternativen — in dieser Rangfolge, denn keine davon ist gleichwertig:

  • Grundfähigkeitsversicherung. Zahlt, wenn definierte Fähigkeiten verloren gehen (Sehen, Hören, Gehen, Handgebrauch). Kein Berufsbezug — deckt psychische Ursachen typischerweise nicht ab.
  • Schwere-Krankheiten-Versicherung. Einmalzahlung bei definierten Diagnosen. Hilft bei Umbau oder Auszeit, ersetzt aber kein laufendes Einkommen.
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Orientiert sich am gesetzlichen Maßstab und leistet entsprechend selten.
  • Unfallversicherung. Deckt nur Unfälle — also den kleinsten Teil der tatsächlichen Ursachen. Als alleiniger Schutz ungeeignet.

Kurze Checkliste

  • Bestehenden Vertrag heraussuchen und drei Dinge prüfen: abstrakte Verweisung, Endalter, Höhe der Rente.
  • Kein Vertrag vorhanden? Zuerst die Patientenakte anfordern, dann eine anonyme Voranfrage — nicht umgekehrt.
  • Prüfen, ob der Arbeitgeber eine Gruppen- oder Kollektivlösung anbietet. Dort entfällt die Gesundheitsprüfung häufig ganz oder teilweise.
  • Einen bestehenden Vertrag niemals kündigen, bevor der neue policiert ist.

Und wenn das Einkommen abgesichert ist, folgt der zweite Schritt: die Töpfe abrufen, die für den Aufbau danebenstehen — nachzulesen im Artikel zur staatlich geförderten Altersvorsorge.

Häufige Fragen

Braucht man im Büro eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ja, denn der häufigste Auslöser für Berufsunfähigkeit ist heute nicht körperliche Arbeit, sondern die Psyche — rund ein Drittel aller Fälle. Für Büroberufe ist der Schutz zugleich am günstigsten, weil sie in die niedrigste Berufsgruppe fallen.

Was zahlt der Staat bei Berufsunfähigkeit?

Für alle ab dem 2. Januar 1961 Geborenen gibt es keinen Berufsschutz mehr, sondern nur die Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI. Die prüft nicht den erlernten Beruf, sondern ob noch irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist; der Zahlbetrag liegt im Durchschnitt bei gut tausend Euro im Monat.

Wie lange bekomme ich Krankengeld, wenn ich nicht arbeiten kann?

Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (§ 3 EFZG) zahlt die Krankenkasse längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Erkrankung. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettos, und davon gehen noch Sozialversicherungsbeiträge ab.

Wie hoch sollte die BU-Rente sein?

Als Orientierung gelten 60 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens, mit Endalter 67. Weniger deckt die laufenden Fixkosten nicht, und ein früheres Endalter öffnet genau in den Jahren eine Lücke, in denen das Risiko am höchsten ist.

Was bedeutet der Verzicht auf die abstrakte Verweisung?

Er verhindert, dass der Versicherer dich auf einen anderen Beruf verweist, den du theoretisch noch ausüben könntest. Ohne diesen Verzicht kann die Leistung abgelehnt werden, obwohl du deinen tatsächlichen Beruf nicht mehr ausüben kannst — es ist das wichtigste einzelne Bedingungsmerkmal.

Was passiert, wenn ich bei den Gesundheitsfragen etwas vergesse?

Der Versicherer kann nach § 19 VVG vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten — und zwar meist erst im Leistungsfall, wenn es zu spät ist. Deshalb gehört vor den Antrag die eigene Patientenakte bei der Krankenkasse und eine anonyme Risikovoranfrage.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) — Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für längstens sechs Wochen.
  • §§ 44 ff. und § 47 SGB V — Krankengeld: 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettos, längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Erkrankung; davon gehen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
  • § 43 SGB VI — Erwerbsminderungsrente: volle Rente bei weniger als drei Stunden täglicher Leistungsfähigkeit, halbe Rente bei drei bis unter sechs Stunden; maßgeblich ist der allgemeine Arbeitsmarkt, nicht der erlernte Beruf.
  • § 240 SGB VI — Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit: nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene.
  • § 77 Abs. 4 SGB VI — Abschläge auf die Erwerbsminderungsrente von 0,3 Prozent je Monat, höchstens 10,8 Prozent.
  • § 19 VVG — vorvertragliche Anzeigepflicht; Rücktritts- und Anfechtungsrechte des Versicherers bei unvollständigen Angaben.
  • § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG und § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG — steuerliche Behandlung von Beiträgen und BU-Renten.
  • Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung in Zahlen (Zahlbeträge und Zugänge bei Erwerbsminderungsrenten); Morgen & Morgen, BU-Rating (Verteilung der Ursachen).

Stand: 27. August 2026. Beträge und Grenzwerte der Sozialversicherung werden jährlich angepasst. Dieser Beitrag ist allgemeine Information, keine Steuerberatung nach § 3 StBerG und keine Anlageempfehlung.

Und was heißt das für dich?

Ein Artikel kann erklären, wie die Regeln aussehen. Was davon in deinem Fall etwas bringt, hängt an deinem Arbeitsvertrag, deinem Einkommen und dem, was du schon hast. Genau das klären wir in einem Telefonat von rund fünf Minuten.

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