Altersvorsorge
Förderung
Staatlich geförderte Altersvorsorge: Welches Geld dir zusteht
Die meisten denken bei Förderung an Zulagen. Der Hebel mit der größten Wirkung sitzt aber am anderen Ende der Laufzeit: bei der Frage, wie viel vom Ertrag am Ende beim Finanzamt landet. Dieser Artikel fängt dort an und geht danach die Töpfe durch, die schon beim Einzahlen fördern.
Förderung heißt nicht nur Zulage
Seit der Rentenreform 2001 gilt ein Prinzip, das der Gesetzgeber selten so deutlich ausspricht: Die gesetzliche Rente wird als alleinige Versorgung nicht reichen. Statt sie anzuheben, fördert der Staat seither die Vorsorge daneben — über Zulagen, über die Pflicht des Arbeitgebers, sich zu beteiligen, und über die Steuer.
Die meisten denken bei „staatlich gefördert“ nur an den ersten Teil: an Geld, das beim Einzahlen dazukommt. Der Hebel mit der größten Wirkung über eine ganze Laufzeit sitzt aber am anderen Ende — bei der Frage, wie viel vom Ertrag am Schluss beim Finanzamt landet. Deshalb fängt dieser Artikel dort an. Wie groß die Lücke ist, die das alles füllen soll, steht im Artikel zur Rentenlücke der gesetzlichen Rente.
Der größte Hebel: die Besteuerung der Auszahlung
Im Drei-Schichten-Modell heißt die private Renten- oder Kapitallebensversicherung „ungefördert“. Das Etikett führt in die Irre. Es fließt keine Zulage und es gibt keinen Sonderausgabenabzug — die Förderung steckt vollständig in der Besteuerung, und sie ist der Grund, warum dieser Baustein für viele Angestellte unterm Strich mehr bringt als Riester.
Warum der Versicherungsmantel den Unterschied macht
Eine fondsgebundene Police ist zwei Dinge in einem: Das Geld liegt in Fonds, also am Kapitalmarkt wie in einem Depot auch. Der Unterschied ist der Mantel drumherum — und der ist steuerlich ein anderer Raum.
Wer im Depot spart, zahlt schon unterwegs: auf Ausschüttungen, auf die Vorabpauschale und auf jeden Verkauf beim Umschichten, jeweils 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag. In der Police passiert nichts davon. Erträge bleiben unangetastet, und ein Fondswechsel — vom offensiven Aktienfonds in etwas Ruhigeres, wenn die Rente näher rückt — löst keinen Cent Steuer aus. Über zwanzig oder dreißig Jahre arbeitet dadurch ein Betrag weiter, der im Depot längst beim Finanzamt gewesen wäre. Das ist Zinseszins auf Geld, das man sonst nicht mehr hätte.
Bei Kapitalauszahlung: die 62/12-Regel
Lässt du dir das Guthaben am Ende auf einen Schlag auszahlen, wird nur der Ertrag besteuert — die Differenz zwischen Auszahlung und der Summe deiner eingezahlten Beiträge. Und davon unter zwei Bedingungen nur die Hälfte (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG):
- Der Vertrag läuft mindestens zwölf Jahre.
- Die Auszahlung erfolgt frühestens mit 62 — bei Verträgen aus den Jahren 2005 bis 2011 gilt noch das Alter 60.
Das ist die 62/12-Regel, nach dem älteren Fachbegriff auch Halbeinkünfteverfahren genannt. Der halbe Ertrag unterliegt dann nicht der Abgeltungsteuer, sondern deinem persönlichen Steuersatz — und der liegt im Ruhestand bei den meisten Menschen deutlich unter dem Satz aus der Erwerbsphase. Bei fondsgebundenen Verträgen mit Aktienfondsanteil werden vor der Halbierung noch 15 Prozent des Ertrags teilfreigestellt.
Der Reihe nach gerechnet sieht das so aus: Vom Ertrag gehen zunächst 15 Prozent Teilfreistellung ab. Von dem, was übrig bleibt, ist die Hälfte steuerpflichtig. Und diese Hälfte wird mit dem persönlichen Steuersatz belegt statt mit den 25 Prozent Abgeltungsteuer. Aus einem nominal hohen Ertrag wird so eine Bemessungsgrundlage von gut 40 Prozent des Gewinns.
Oder lebenslange Rente: nur der Ertragsanteil
Entscheidest du dich statt für die Kapitalauszahlung für die monatliche Rente, greift eine andere und oft noch günstigere Regel. Besteuert wird dann nur der Ertragsanteil (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG) — ein fester Prozentsatz, der allein vom Alter bei Rentenbeginn abhängt:
- Rentenbeginn mit 60: 22 Prozent der Rente sind steuerpflichtig
- mit 63: 20 Prozent
- mit 65: 18 Prozent
- mit 67: 17 Prozent
Wer mit 67 eine private Rente von 500 Euro im Monat bezieht, muss davon 85 Euro versteuern. Die übrigen 415 Euro sind steuerfrei, und zwar lebenslang. Zum Vergleich: Eine Betriebsrente wird in voller Höhe versteuert und trägt zusätzlich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Genau hier liegt der Ausgleich dafür, dass beim Einzahlen keine Förderung fließt.
Was diese Verträge flexibel macht
Der zweite Grund, warum dieser Baustein bei kaufmännischen Angestellten so oft passt, ist nicht die Steuer, sondern die Beweglichkeit. Ein Erwerbsleben verläuft selten so, wie es bei Vertragsabschluss geplant war:
- Zuzahlungen und Beitragspausen. Bonus, Erbschaft oder Gehaltssprung lassen sich einzahlen; in dünnen Jahren lässt sich der Beitrag senken oder aussetzen, ohne dass der Vertrag stirbt.
- Fondswechsel ohne Steuer. Die Anlage lässt sich umstellen, wenn sich die Lebenssituation ändert — ohne dass beim Wechsel ein steuerpflichtiger Gewinn realisiert wird.
- Kapitalwahlrecht. Ob am Ende Kapital oder Rente herauskommt, entscheidest du zum Schluss, nicht heute. Damit bleibt auch die Wahl zwischen 62/12 und Ertragsanteilsbesteuerung offen.
- Todesfallleistung. Wird im Todesfall geleistet, fällt darauf keine Einkommensteuer an. Erbschaftsteuerlich zählt die Leistung wie anderes Vermögen, und über eine Bezugsberechtigung ist sie ohne Umweg über den Nachlass zuteilbar.
Die drei Einwände — und was daraus folgt
Kein Baustein ist ohne Nachteil, und wer sie verschweigt, verkauft statt zu beraten. Alle drei sind lösbar, aber keiner löst sich von allein:
- Die Kosten entscheiden, nicht die Steuerregel. Ein Versicherungsmantel kostet mehr als ein Depot — so weit stimmt der Einwand. Entscheidend ist aber etwas anderes: Der Abstand zwischen den Tarifen ist größer als der Abstand zwischen Police und Depot. Es gibt Verträge, deren laufende Kosten nah an ein ETF-Depot herankommen, und es gibt Verträge, in denen der Steuervorteil vollständig verschwindet. Der Unterschied liegt nicht in der Vertragsart, sondern in der Auswahl.
- Die Bindung ist eine Frage der Summe, nicht des Prinzips. Zwölf Jahre und Alter 62 gelten, daran ändert niemand etwas. Zum Problem wird das erst, wenn zu viel hineinläuft. Deshalb steht am Anfang die Frage, welcher Teil des Geldes ohnehin bis zur Rente liegen bleibt — und nur der gehört in diesen Topf.
- Depot oder Police — oder beides. Im Depot sind Aktienfonds zu 30 Prozent teilfreigestellt, dazu kommt der Sparer-Pauschbetrag. In der Police sind es 15 Prozent, dafür nur der halbe Ertrag zum persönlichen Satz und keine Steuer während der Laufzeit. Je länger die Laufzeit, desto stärker wirkt genau dieser letzte Punkt: Bei zwanzig Jahren und mehr und einem kostengünstigen Tarif liegt die Police in den meisten Rechnungen vorn. Für viele Angestellte ist die Kombination das Sinnvollste — das Depot für den Teil, der verfügbar bleiben soll, die Police für den Teil, der bis zur Rente liegt.
Betriebliche Altersvorsorge: der Arbeitgeber-Zuschuss, der Pflicht ist
Jede und jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hat einen Rechtsanspruch darauf, einen Teil des Bruttogehalts in eine Betriebsrente umzuwandeln (§ 1a Abs. 1 BetrAVG). Der Arbeitgeber kann das nicht ablehnen; er darf nur den Durchführungsweg bestimmen.
Der Reiz liegt darin, dass die umgewandelten Beiträge aus dem Brutto fließen. Auf sie fallen keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben an: steuerfrei bis acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung, sozialabgabenfrei bis vier Prozent (§ 3 Nr. 63 EStG). Weil dem Arbeitgeber dadurch ebenfalls Sozialabgaben erspart bleiben, muss er diese Ersparnis weitergeben — 15 Prozent des umgewandelten Betrags, soweit er tatsächlich spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Für neue Zusagen gilt das seit 2019, für alle bestehenden Vereinbarungen seit dem 1. Januar 2022.
Praktisch heißt das: Von 100 Euro, die in den Vertrag gehen, kommen grob die Hälfte aus deinem Netto — den Rest tragen Finanzamt, Sozialkassen und Arbeitgeber. Wie genau die Rechnung ausfällt, hängt an Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkassenbeitrag. Viele Unternehmen zahlen außerdem über die Pflicht hinaus, weil sie einen Rahmenvertrag mit besseren Konditionen haben. Danach zu fragen kostet eine E-Mail an die Personalabteilung.
Die Kehrseite gehört dazu: Die spätere Rente wird in voller Höhe versteuert, gesetzlich Versicherte zahlen darauf Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge oberhalb eines Freibetrags (§ 229 SGB V), und wer weniger sozialversicherungspflichtiges Brutto hat, sammelt weniger Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rente. Das Kapital ist frühestens ab 62 verfügbar, und zwar als Rente.
Vermögenswirksame Leistungen: das Geld, das liegen bleibt
Vermögenswirksame Leistungen sind ein Zuschuss des Arbeitgebers zusätzlich zum Gehalt, meist zwischen 6,65 und 40 Euro im Monat. Ob es sie gibt, steht im Tarif- oder Arbeitsvertrag. In vielen kaufmännischen Branchen gibt es sie — abgerufen werden sie oft nicht, weil niemand danach fragt.
Auf bestimmte Anlageformen kommt zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage vom Staat: 20 Prozent auf bis zu 400 Euro im Jahr, wenn das Geld in eine Vermögensbeteiligung fließt, etwa einen Aktienfonds-Sparplan — also bis zu 80 Euro jährlich geschenkt. Beim Bausparen sind es 9 Prozent auf bis zu 470 Euro. Die Einkommensgrenze liegt seit 2024 deutlich höher als früher: 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen für Alleinstehende, 80.000 Euro für zusammen veranlagte Paare. Damit fallen die allermeisten Angestellten darunter.
Der Ablauf ist unspektakulär und in einer halben Stunde erledigt:
- Vertrag abschließen — Fondssparplan, Bausparvertrag oder Banksparplan.
- Dem Arbeitgeber die Vertragsdaten mitteilen. Er überweist die Leistung direkt dorthin, nicht auf dein Gehaltskonto.
- Die Sparzulage jährlich über die Steuererklärung beantragen. Das Institut meldet die Daten elektronisch; ausgezahlt wird die Zulage erst am Ende der Sperrfrist.
Die Bindung beträgt sieben Jahre: sechs Jahre einzahlen, ein Jahr ruhen lassen. Es ist der einzige Baustein hier, bei dem der Arbeitgeber echtes zusätzliches Geld gibt statt einer Umbuchung deines eigenen.
Riester: besser als sein Ruf, aber nicht für jeden
Riester hat einen schlechten Namen, und ein Teil davon ist verdient: hohe Kosten in vielen älteren Verträgen, umständliche Zulagenanträge, magere Rentenfaktoren. Der andere Teil ist Rechnen, das nicht gemacht wird. Die Zulagen sind Festbeträge, und Festbeträge wirken auf kleine Einzahlungen sehr stark.
Es gibt 175 Euro Grundzulage im Jahr, 300 Euro je Kind bei Geburt ab 2008 (für früher geborene 185 Euro) und einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus für alle, die den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließen. Um die volle Zulage zu erhalten, müssen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos in den Vertrag fließen — Zulagen eingerechnet, mindestens aber 60 Euro im Jahr.
Für eine alleinerziehende Sachbearbeiterin mit zwei Kindern kann das bedeuten, dass der Staat den größeren Teil der Einzahlung übernimmt. Für einen kinderlosen Single mit gutem Gehalt ist die Rechnung deutlich enger; dort entscheidet der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG, den das Finanzamt automatisch gegen die Zulagen prüft — angesetzt wird, was günstiger ist. Anders als bei der 62/12-Regel wird die Riester-Rente im Alter allerdings in voller Höhe versteuert.
Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, sollte vor allem zwei Dinge prüfen: ob der Dauerzulagenantrag läuft und ob die vier Prozent noch zum aktuellen Gehalt passen. Steigt das Einkommen und bleibt die Einzahlung gleich, kürzt die Zulagenstelle anteilig — still und ohne Nachfrage.
Basisrente: der Steuerhebel für höhere Einkommen
Die Basisrente, meist Rürup-Rente genannt, richtet sich ursprünglich an Selbstständige, steht aber Angestellten offen. Ihre Beiträge sind seit 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben abziehbar, bis zu einem Höchstbetrag, der jährlich neu festgesetzt wird (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG).
Der Preis dafür ist Unbeweglichkeit — das genaue Gegenteil der flexiblen Police von oben. Eine Basisrente lässt sich nicht kündigen, nicht beleihen, nicht auf einen Schlag auszahlen und nur eingeschränkt vererben. Sie zahlt lebenslang ab frühestens 62 und sonst gar nichts. Für Angestellte in kaufmännischen Berufen ist sie deshalb selten der erste Baustein, sondern der, den man in einem Jahr mit hoher Steuerlast erwägt.
In welcher Reihenfolge lohnt sich was?
Wer alle Töpfe gleichzeitig bedient, kommt selten weit. Diese Reihenfolge folgt der einfachsten Logik überhaupt: zuerst das Geld, das ein anderer zahlt.
- Erstens: geschenktes Geld abholen. Vermögenswirksame Leistungen und ein Arbeitgeber-Zuschuss, der über die 15 Prozent hinausgeht, haben eine Sofortwirkung, die keine Geldanlage erreicht.
- Zweitens: das Einkommen absichern. Altersvorsorge nützt wenig, wenn die Einzahlung mit 40 endet, weil die Gesundheit nicht mitmacht. Berufsunfähigkeitsschutz kommt vor Vermögensaufbau.
- Drittens: der Langfrist-Topf mit Steuervorteil. Was sicher bis zur Rente liegen bleibt, gehört dorthin, wo die 62/12-Regel und die Ertragsanteilsbesteuerung wirken — die fondsgebundene Police ist für diesen Teil des Vermögens gebaut.
- Viertens: die Zulagenverträge, wo sie passen. Betriebliche Altersvorsorge, Riester bei Kindern, Basisrente bei hoher Steuerlast — geprüft, nicht pauschal abgeschlossen.
- Fünftens: freier Vermögensaufbau. Alles ohne Bindung. Der Teil, der auch für eine Wohnung, ein Sabbatical oder eine Selbstständigkeit da ist.
Drei Dinge, die du diese Woche erledigen kannst
- Gehaltsabrechnung ansehen. Steht dort eine Zeile „VWL“ oder „Entgeltumwandlung“? Wenn nicht, läuft nichts.
- Bestehende Policen auf das Abschlussdatum prüfen. Ob Alter 60 oder 62 gilt und ob ein Mindesttodesfallschutz vereinbart ist, hängt am Datum des Vertragsabschlusses — und entscheidet darüber, ob die Hälfte des Ertrags steuerfrei bleibt.
- Bei bestehender Betriebsrente den Zuschuss prüfen. Seit 2022 gilt die 15-Prozent-Pflicht auch für alte Zusagen. Wer seinen Vertrag vor 2019 abgeschlossen hat, sollte nachrechnen, ob der Zuschuss tatsächlich ankommt.
Häufige Fragen
Was ist die 62/12-Regel?
Wird eine private Renten- oder Kapitallebensversicherung nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit und frühestens mit 62 auf einen Schlag ausgezahlt, ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig — und zwar mit dem persönlichen Steuersatz statt mit der Abgeltungsteuer (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG). Bei Verträgen aus den Jahren 2005 bis 2011 gilt noch das Alter 60.
Was bedeutet Halbeinkünfteverfahren bei einer Versicherung?
Es ist der gebräuchliche Name für genau diese Regel: Steuerpflichtig ist nur der halbe Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen. Bei fondsgebundenen Verträgen mit Aktienfondsanteil werden vorher noch 15 Prozent des Ertrags teilfreigestellt.
Warum ist eine fondsgebundene Versicherung steuerlich besser als ein Depot?
Weil innerhalb der Police keine laufende Steuer anfällt: keine Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen, keine Vorabpauschale, keine Steuer beim Fondswechsel. Besteuert wird erst die Auszahlung — und die dann nur zur Hälfte (62/12) oder als Rente nur mit dem Ertragsanteil. Ob der Vorteil am Ende trägt, entscheidet die Kostenquote des Vertrags.
Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente — was ist steuerlich besser?
Bei der Rente wird nur der Ertragsanteil besteuert, bei Rentenbeginn mit 67 also 17 Prozent der Zahlung; bei der Kapitalauszahlung ist unter der 62/12-Regel der halbe Ertrag steuerpflichtig. Die Rente ist steuerlich meist günstiger, das Kapital dafür flexibler — entschieden wird das erst am Ende der Laufzeit.
Wie viel muss mein Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge dazuzahlen?
Mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags, soweit der Arbeitgeber dadurch Sozialabgaben spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Für neue Zusagen gilt das seit 2019, für alle bestehenden Vereinbarungen seit dem 1. Januar 2022. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr.
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksame Leistungen?
20 Prozent auf bis zu 400 Euro im Jahr, wenn das Geld in eine Vermögensbeteiligung fließt — also bis zu 80 Euro jährlich. Beim Bausparen sind es 9 Prozent auf bis zu 470 Euro. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 80.000 Euro (Verheiratete).
Lohnt sich Riester heute noch?
Vor allem bei Kindern und mittleren Einkommen: 175 Euro Grundzulage und 300 Euro je Kind sind Festbeträge und wirken auf kleine Einzahlungen sehr stark. Für kinderlose Gutverdiener entscheidet der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG, und dann fällt die Rechnung deutlich enger aus.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG — 62/12-Regel: hälftige Besteuerung des Unterschiedsbetrags bei Kapitalauszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit und ab Vollendung des 62. Lebensjahres (Alter 60 bei Verträgen mit Abschluss 2005 bis 2011); § 32d Abs. 2 Nr. 2 EStG — statt Abgeltungsteuer gilt der persönliche Steuersatz.
- § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 6 EStG — Mindesttodesfallschutz als Voraussetzung bei Verträgen mit Abschluss nach dem 31.03.2009; Satz 9 in Verbindung mit dem InvStG — Teilfreistellung von 15 Prozent bei fondsgebundenen Versicherungen mit Aktienfondsanteil.
- § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG — Ertragsanteilsbesteuerung lebenslanger privater Renten; der Prozentsatz richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn (67 Jahre: 17 Prozent).
- § 1a Abs. 1 und Abs. 1a BetrAVG — Anspruch auf Entgeltumwandlung und verpflichtender Arbeitgeber-Zuschuss von 15 Prozent (Neuzusagen seit 2019, alle Zusagen seit 01.01.2022).
- § 3 Nr. 63 EStG — Steuerfreiheit der Beiträge bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung; Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung bis 4 Prozent (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV).
- § 4 Abs. 3 BetrAVG — Übertragung des Betriebsrentenkapitals beim Arbeitgeberwechsel, Frist von einem Jahr.
- § 229 SGB V und § 226 Abs. 2 SGB V — Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten oberhalb des Freibetrags.
- Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) — vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage: 20 Prozent auf bis zu 400 Euro jährlich beim Beteiligungssparen, 9 Prozent auf bis zu 470 Euro beim Bausparen; Einkommensgrenzen 40.000 bzw. 80.000 Euro zu versteuerndes Einkommen seit 2024 (Zukunftsfinanzierungsgesetz).
- §§ 10a, 79 ff. EStG — Riester-Förderung: Grundzulage 175 Euro, Kinderzulage 300 Euro (Geburt ab 2008) bzw. 185 Euro, einmaliger Berufseinsteigerbonus 200 Euro, Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro.
- § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG — Basisrente (Rürup), voller Sonderausgabenabzug seit 2023.
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung — jährlich neu festgesetzte Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen.
Stand: 27. August 2026. Beträge und Grenzwerte der Sozialversicherung werden jährlich angepasst. Dieser Beitrag ist allgemeine Information, keine Steuerberatung nach § 3 StBerG und keine Anlageempfehlung.
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