Altersvorsorge

Rentenlücke: Warum die gesetzliche Rente allein nicht reicht

Über die Rente wird viel gestritten und wenig gerechnet. Dabei ist der Kern des Problems eine Division, die jeder nachvollziehen kann: Immer weniger Beitragszahler finanzieren immer mehr Renten, und zwar immer länger.

8 Min. LesezeitOfficura

Wie die gesetzliche Rente funktioniert: das Umlageverfahren

Der verbreitetste Irrtum über die gesetzliche Rente ist der, dass dort ein Konto mit dem eigenen Namen liegt. Das ist nicht so. Die Beiträge, die diesen Monat von deinem Gehalt abgehen, sind nächste Woche als Rente ausgezahlt — an heutige Rentnerinnen und Rentner. Das ist das Umlageverfahren, und es steht so in § 153 SGB VI.

Was du dafür bekommst, ist keine Summe, sondern ein Anspruch, gemessen in Entgeltpunkten. Wer in einem Jahr genau so viel verdient wie der Durchschnitt aller Versicherten, bekommt einen Punkt. Wer 80 Prozent des Durchschnitts verdient, bekommt 0,8 Punkte. Am Ende werden alle Punkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert — dem Eurobetrag, den ein Punkt an Monatsrente wert ist. Er liegt derzeit bei gut 40 Euro und wird jedes Jahr zum 1. Juli neu festgesetzt.

Die Rechnung ist also schlicht: 40 Entgeltpunkte mal gut 40 Euro ergibt rund 1.600 Euro Bruttorente. 40 Punkte heißt: 40 Jahre lang exakt Durchschnitt verdient. Wer in einer kaufmännischen Position arbeitet, drei Jahre studiert hat, ein paar Jahre Teilzeit gearbeitet hat und zwischendurch mal den Job gewechselt hat, kommt regelmäßig deutlich darunter.

Das Kernproblem ist Arithmetik, nicht Politik

Ein Umlagesystem funktioniert, solange genügend Menschen einzahlen. Drei Entwicklungen laufen gleichzeitig gegen diese Bedingung:

  • Die Babyboomer gehen. Die geburtenstärksten Jahrgänge der Bundesrepublik liegen Mitte der 1960er-Jahre; 1964 wurden über 1,3 Millionen Kinder geboren. Diese Jahrgänge wechseln bis Mitte der 2030er-Jahre von der Beitrags- auf die Empfängerseite. Es ist kein schleichender Prozess, sondern eine Welle mit bekanntem Fahrplan.
  • Es kommen weniger nach. Die Geburtenzahlen liegen seit Jahrzehnten deutlich unter dem Niveau, das die Bevölkerung konstant halten würde. Wer heute einzahlen soll, müsste vor zwanzig Jahren geboren worden sein — an dieser Zahl lässt sich nichts mehr ändern.
  • Die Rente wird länger bezogen. Die durchschnittliche Bezugsdauer einer Altersrente hat sich seit den 1960er-Jahren etwa verdoppelt und liegt inzwischen bei rund zwanzig Jahren. Das ist eine gute Nachricht über die Lebenserwartung und eine schlechte über die Finanzierung.

Zusammengenommen: Immer weniger Beitragszahler finanzieren immer mehr Renten über einen immer längeren Zeitraum. Deshalb reichen die Beiträge schon heute nicht. Der Bund schießt jedes Jahr über 100 Milliarden Euro zu — der größte Einzelposten im Bundeshaushalt, finanziert aus Steuern, die dieselben Menschen zahlen.

Was das Rentenniveau von 48 Prozent wirklich bedeutet

In jeder Rentendebatte fällt die Zahl 48 Prozent. Gemeint ist das Sicherungsniveau vor Steuern nach § 154 Abs. 3 SGB VI, und es ist eine Rechengröße, kein Versprechen an eine einzelne Person. Sie beschreibt das Verhältnis einer Standardrente — 45 Beitragsjahre mit Durchschnittsverdienst — zum Durchschnittseinkommen, jeweils vor Steuern und vor Sozialabgaben.

Für dich persönlich heißt das dreierlei:

  • Die 48 Prozent gelten für eine lückenlose Erwerbsbiografie. Jede Lücke zieht das eigene Niveau nach unten.
  • Sie sind ein Bruttowert. Von der Rente gehen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab, in der Größenordnung von rund einem Zehntel.
  • Sie ist zu versteuern. Der steuerpflichtige Anteil steigt Jahr für Jahr mit dem Rentenzugang und erreicht für den Jahrgang, der 2058 in Rente geht, volle 100 Prozent.

Die vier Stellschrauben — und warum jede wehtut

Ein Umlagesystem kennt nur vier Größen. Wer eine schont, muss eine andere belasten:

  • Der Beitragssatz. Er liegt seit 2018 bei 18,6 Prozent des Bruttolohns, geteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Steigt er, sinkt das Netto der Erwerbstätigen und die Arbeitskosten steigen.
  • Das Rentenniveau. Sinkt es, trifft es die, die schon im Ruhestand sind — die Gruppe mit den wenigsten Möglichkeiten, gegenzusteuern. Deshalb gibt es Haltelinien, und deshalb sind sie politisch so hart umkämpft.
  • Das Renteneintrittsalter. Die Regelaltersgrenze steigt bereits schrittweise auf 67 Jahre und ist für die Jahrgänge ab 1964 vollständig erreicht (§ 235 SGB VI). Eine weitere Anhebung wird diskutiert, unter anderem eine Kopplung an die Lebenserwartung.
  • Der Steuerzuschuss. Der bequemste Weg, weil er den Beitragssatz nicht anfasst — und der unehrlichste, weil er dieselbe Rechnung nur in einen anderen Haushaltstitel verschiebt.

Über Kapitaldeckung als Ergänzung wird seit Jahren gestritten, in verschiedenen Varianten und unter wechselnden Namen. Was davon kommt, ist offen. Sicher ist allein, dass ein kapitalgedeckter Baustein Jahrzehnte braucht, bis er wirkt — und dass niemand, der heute Anfang dreißig ist, auf das Ergebnis dieser Debatte warten kann.

Was das für heute Berufstätige praktisch heißt

Die nüchterne Konsequenz ist nicht Panik, sondern eine Verschiebung der Verantwortung: Die gesetzliche Rente bleibt der Sockel — verlässlich, lebenslang, inflationsangepasst. Sie ist nur eben nicht mehr das ganze Haus. Was daneben aufgebaut wird, entscheidet über den Abstand zwischen dem heutigen und dem späteren Lebensstandard.

Der wichtigste Faktor dabei ist nicht die Rendite, sondern die Zeit. Wer mit 25 anfängt, hat vierzig Jahre Zinseszins vor sich; wer mit 45 anfängt, zwanzig. Um am Ende dieselbe Summe zu erreichen, muss der Spätstarter grob das Zweieinhalbfache monatlich aufwenden. Das ist die eigentliche Botschaft hinter jeder Rentenstatistik.

Und der zweitwichtigste: Ein Teil dieses Aufbaus wird gefördert — vom Arbeitgeber, über Zulagen und über die Besteuerung im Alter. Welche Töpfe das sind und wie man sie abruft, steht im Artikel zur staatlich geförderten Altersvorsorge.

Drei Schritte, die sich diese Woche erledigen lassen

  • Renteninformation heraussuchen. Sie kommt jährlich ab dem 27. Lebensjahr und fünf Beitragsjahren (§ 109 SGB VI). Wichtig ist nicht die große Zahl auf Seite eins, sondern der Betrag, der sich aus den bisher erworbenen Ansprüchen ergibt — der Rest ist Hochrechnung.
  • Kontenklärung beantragen. Ausbildungs-, Studien- und Kindererziehungszeiten fehlen in vielen Konten. Die Deutsche Rentenversicherung prüft das auf Antrag; unbelegte Zeiten nachzuweisen wird mit jedem Jahr schwieriger.
  • Die Lücke beziffern statt schätzen. Erst wenn feststeht, wie viel im Monat fehlt, lässt sich sinnvoll entscheiden, welcher Baustein sie schließt — und ob dafür staatliche Förderung infrage kommt.

Häufige Fragen

Was ist die Rentenlücke?

Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen dem Einkommen, das dir heute netto zur Verfügung steht, und dem, was dir im Ruhestand netto bleibt. Als Orientierung gilt ein Bedarf von rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens; alles, was die gesetzliche Rente davon nicht deckt, ist die Lücke.

Wie hoch ist das Rentenniveau in Deutschland?

Das Sicherungsniveau vor Steuern liegt bei rund 48 Prozent (§ 154 Abs. 3 SGB VI). Dieser Wert gilt für eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst und ist ein Bruttowert — von der Rente gehen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab, und versteuert wird sie ebenfalls.

Wie viel Rente bekomme ich für einen Entgeltpunkt?

Ein Entgeltpunkt ist derzeit gut 40 Euro Monatsrente wert; dieser aktuelle Rentenwert wird jedes Jahr zum 1. Juli neu festgesetzt. Einen Punkt bekommt, wer in einem Jahr genau so viel verdient wie der Durchschnitt aller Versicherten.

Warum reicht die gesetzliche Rente nicht?

Weil die gesetzliche Rente im Umlageverfahren finanziert wird (§ 153 SGB VI): Die Beiträge von heute zahlen die Renten von heute. Das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern ist von etwa sechs zu eins in den 1960er-Jahren auf rund zwei zu eins gefallen, und die Rente wird heute etwa doppelt so lange bezogen wie damals.

Muss ich meine Rente versteuern?

Ja. Der steuerpflichtige Anteil steigt mit dem Jahr des Rentenzugangs und erreicht für alle, die ab 2058 in Rente gehen, volle 100 Prozent. Zusätzlich fallen auf die gesetzliche Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

Ab wann bekomme ich eine Renteninformation?

Ab dem 27. Lebensjahr, sofern fünf Jahre Beitragszeit erreicht sind (§ 109 SGB VI); ab 55 folgt die ausführlichere Rentenauskunft. Aussagekräftig ist dabei nicht die Hochrechnung, sondern der Betrag aus den bisher erworbenen Ansprüchen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • § 153 Abs. 1 SGB VI — Umlageverfahren: Die Ausgaben eines Jahres werden aus den Beiträgen desselben Jahres und dem Bundeszuschuss gedeckt.
  • § 154 Abs. 3 SGB VI — Sicherungsniveau vor Steuern; Berichtspflicht der Bundesregierung im jährlichen Rentenversicherungsbericht.
  • §§ 63 bis 68a SGB VI — Entgeltpunkte, aktueller Rentenwert und Rentenanpassungsformel einschließlich Nachhaltigkeitsfaktor.
  • § 235 SGB VI — Regelaltersgrenze: schrittweise Anhebung auf 67 Jahre, vollständig erreicht für die Jahrgänge ab 1964.
  • § 109 SGB VI — Renteninformation ab dem 27. Lebensjahr und fünf Jahren Beitragszeit; Rentenauskunft ab 55.
  • § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG in Verbindung mit dem Alterseinkünftegesetz und dem Wachstumschancengesetz — nachgelagerte Besteuerung; der Besteuerungsanteil steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte und erreicht für den Rentenzugang 2058 volle 100 Prozent.
  • §§ 249a, 255 SGB V und § 59 SGB XI — Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die gesetzliche Rente.
  • Statistisches Bundesamt, Geburtenstatistik und Bevölkerungsvorausberechnung; Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung in Zahlen.

Stand: 27. August 2026. Beträge und Grenzwerte der Sozialversicherung werden jährlich angepasst. Dieser Beitrag ist allgemeine Information, keine Steuerberatung nach § 3 StBerG und keine Anlageempfehlung.

Und was heißt das für dich?

Ein Artikel kann erklären, wie die Regeln aussehen. Was davon in deinem Fall etwas bringt, hängt an deinem Arbeitsvertrag, deinem Einkommen und dem, was du schon hast. Genau das klären wir in einem Telefonat von rund fünf Minuten.

Erstgespräch anfragen
100 % kostenlos und unverbindlich.